- Ausgleichsämter
- bei den unteren Verwaltungsdienststellen (Land- und Stadtkreise) gebildete Behörden, denen die Durchführung des ⇡ Lastenausgleichs obliegt. Bei ihnen sind Ausgleichs- und Beschwerdeausschüsse gebildet.- Sachaufsicht durch die Landesausgleichsämter und durch das ⇡ Bundesausgleichsamt (BAA).
Lexikon der Economics. 2013.